Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) oder der Kat. A (Motorräder) bestellt, erhält nach bestandener praktischer Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit und nach Besuch des Kurstages, erhalten sie den definitiven Führerausweis. Die Zweiphasenausbildung muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung absolviert werden.
Bei Entzug des Ausweises verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einem zweiten Entzug muss der Neulenker einen neuen Lernfahrausweis beantragen und ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen. Den neuen Lernfahrausweis bekommt er frühestens ein Jahr nach der letzten Widerhandlung.
Der Kurs
Im Gruppenunterricht soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer/Innen verbessert werden, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Auf einem abgesperrten Platz wird an der Fahrphysik gearbeitet, z.B. auf verschiedenen Strassenbelägen das Bremsen und Kurvenfahren geübt. Der Kurs (1 Tag à 8 Stunden) muss im 1. Jahr nach der bestandenen praktischen Prüfung besucht werden. Kursort ist Frick.
Übrigens
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