Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) oder der Kat. A (Motorräder) bestellt, erhält nach bestandener praktischer Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit und nach Besuch des Kurstages, erhalten sie den definitiven Führerausweis. Die Zweiphasenausbildung muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung absolviert werden.
Bei Entzug des Ausweises verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einem zweiten Entzug muss der Neulenker einen neuen Lernfahrausweis beantragen und ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen. Den neuen Lernfahrausweis bekommt er frühestens ein Jahr nach der letzten Widerhandlung.